Gibt es gute Ausreden für zu schnelles Fahren?

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Wer sich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Das zu schnelle Fahren kann nicht nur eine Menge Geld, sondern auch den Führerschein kosten. Umso verständlicher, dass Verkehrssünder immer wieder versuchen sich herauszureden. Ob das gelingt, lesen Sie hier.

„Mein Tacho war kaputt!“

Gerade mit einem defekten Tachometer solle man doch besonders vorsichtig fahren. So reagierten die Richter des Oberlandesgerichts in Köln (Urteil vom 11. Januar 2001, Az. Ss 532/00 Z). Außerdem könne ein erfahrener Autofahrer seine Geschwindigkeit abschätzen und sich auch so an die Höchstgeschwindigkeit halten.

„ Ich musste so dringend auf ’s Klo!“

Tatsächlich gibt es Ausnahmen, wenn es den Fahrer drückt und zwickt und ein „unabweisbarer Stuhldrang“, also Durchfall, droht. Allerdings sollte man dann schnell ein möglichst nahes stilles Örtchen aufsuchen und nicht erst noch nachhause fahren wollen. Düsseldorfer Richter haben den Durchfall als Ausrede für schnelles Fahren in so einem Fall nicht anerkannt (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 6. Dezember 2007, Az. IV-5 Ss 218/07).

„Ich habe das Schild gar nicht gesehen!“

Das so genannte Augenblicksversagen wollte ein Fahrer als Entschuldigung anbringen. Er fuhr innerhalb einer Ortschaft um die 60 Stundenkilometer. Er war in Gedanken und abgelenkt und übersah deshalb das Tempo-30- Schild. Das Oberlandesgericht in Hamm ließ das als Entschuldigung aber nicht gelten (Urteil vom 29. Januar 1998, Az. Ss Owi 1527/97). Der Fahrer erhielt ein Fahrverbot und eine hohe Geldbuße. Allerdings gibt es auch andere Fälle, in denen die Richter ein Augenblicksversagen gelten lassen. Das bedeutet dann nicht, dass man ungestraft davon kommt, es ist aber möglich, dass man seinen Führerschein behalten kann.

Es gibt also keine Universalausrede, die einem vor einem Bußgeld oder dem Fahrverbot schützt. Sollten Sie Zweifel an der gemessenen Geschwindigkeit haben oder halten sie den Bußgeldbescheid schlicht für unangebracht, wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie in diesen Fällen gern.

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Die Punktereform ist fast durch. Der Bundestag beschließt das neue System.

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Ein weiterer wichtiger Schritt für die Punktereform ist getan. Der Bundestag hat gestern für den Gesetzesentwurf zur geplanten Reform gestimmt. Die letzte Hürde ist der Bundesrat. Stimmt der zu, ändert sich für die Autofahrer eine ganze Menge.  Was sich ändert, was bleibt und was eigentlich mit den Punkten passiert, die man bereits kassiert hat, erklären wir Ihnen hier.

Nach langem Gezerre kommt die Reform also doch.

Die Reform wurde diskutiert und kritisiert. Es schien sogar, dass das neue System auf der Kippe steht. Nun ist aber seit gestern Abend klar, dass die neue Reform, sollte der Bundesrat zustimmen, kommen wird. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat die Punktereform auf den Weg gebracht. Klarer, transparenter und fairer solle alles werden. Allerdings war die Reform von Peter Ramsauer anders geplant. Beim Punkteabbau musste er zurückrudern.

Die Veränderungen sind erheblich.

Punkte (1 bis 3, statt bisher 1 bis 7) soll es nur noch für Vergehen geben, wenn die Sicherheit anderer Verkehrsteilenehmer gefährdet ist. Wer mit der falschen Umweltplakette in eine Stadt fährt, muss künftig also noch mit einem Bußgeld rechnen, aber nicht mit Punkten. Dafür ist der Führerschein bereits mit 8 Punkten, statt bisher 18 Punkten weg. 

Bisherige Punkte werden umgerechnet.

Keine Angst, wenn auf Ihrem Flensburger Konto acht Punkte vermerkt sind. Die alten Punkte werden verrechnet. Bei einem Stand von 8 Punkten, würde der neue Stand wahrscheinlich 4 Punkte betragen.

Der Punkteabbau ist immer noch möglich.

Auf diesen Kompromiss musste sich Peter Ramsauer einigen. Ab 4 Punkten erhält der Autofahrer eine Ermahnung. Er kann nun freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und so bis zu 2 Punkte abbauen. Das geht allerdings nur alle fünf Jahre. Ab 6 Punkten ist das Seminar Pflicht und die Punkte bleiben.

Jeder Punkt verjährt für sich.

Bislang ist es so, dass die Verjährungsfrist bei jedem neuen Vergehen gestoppt wird. Die Punkte sollen beim neuen System einzeln verjähren. Die Fristen sollen zweieinhalb, fünf oder zehn Jahre betragen. Das hängt davon ab, wie schwer der Verstoß war.

2014 ist es soweit.

Stimmt der Bundesrat für die Punktereform, soll diese wahrscheinlich im Jahr 2014 eingeführt werden. Tatsächlich rechnen einige Experten damit, dass künftig mehr Autofahrer ihren Führerschein abgeben werden.

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Wer aus der Kurve fliegt und dabei einen anderen Wagen rammt, muss die volle Haftung tragen. Sicher?

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Wer von seiner Fahrbahn abweicht, zu schnell fährt und deshalb einen Unfall verursacht, trägt die volle Schuld. Sind Sie sicher? Das mussten wir neulich vor Gericht für unsere Mandantin erstreiten. Lesen Sie hier mehr über das Urteil.

Eigentlich war der Fall klar. Unsere Mandantin wandte sich an uns, weil ihr Fahrzeug nach einem Unfall einen Totalschaden hatte. Der Unfallgegner kam in einer Kurve von seiner Fahrbahn ab, fuhr zu schnell und rammte den Wagen unserer Mandantin. Die Schuld liegt klar beim Unfallgegner? Das dachte unsere Mandantin auch. Bis sie verklagt wurde. Gefahren ist ihr Ehemann. Der hätte doch ausweichen können, lautete die Argumentation des Klägers.

Und tatsächlich landete der Fall vor Gericht. Der Kläger behauptete, wenn der Ehemann unserer Mandantin einfach weiter rechts gefahren wäre, hätte es gar keinen Unfall gegeben. Außerdem fehlte ja auch eine Fahrbahnmarkierung. Dagegen gingen wir für unsere Mandantin vor. Zu schnell in die Kurve fahren, auf die Gegenseite kommen und dann noch eine Mithaftung des Unfallopfers verlangen? Das geht nicht.

Auch für das Gericht war der Fall klar. Der Fahrer hatte eindeutig seine Fahrbahn verlassen. Man kann sich auch an einer gedachten Mittellinie orientieren. Außerdem fuhr der Mann unserer Mandantin vorschriftsmäßig auf der rechten Seite. Wäre er noch weiter nach rechts ausgewichen, hätte er gegen den Bordstein kommen und selbst ins Schlingern geraten können (Landgericht Schwerin 4 O 411/12 Urteil vom 10. Januar 2013). Ein Gutachten ergab zudem, dass der Kläger, also der Fahrer auf der Gegenspur, mindestens 16 Stundenkilometer zu schnell gefahren ist.

Tatsächlich zeigt dieser Fall wieder, dass auch vermeintlich klare Schuldsituationen vor Gericht geklärt werden müssen. In diesem Fall konnten wir aber erreichen, dass unserer Mandantin und ihrem Mann alle Kosten, die durch den Unfall entstanden sind, von der gegnerischen Versicherung erstattet wurden, auch unsere Kosten.

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Tempolimit auf der Autobahn? Peter Ramsauer ist dagegen.

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Es gibt ein neues Wahlkampfthema. Gestern sprach sich SPD-Chef Sigmar Gabriel für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 Stundenkilometern auf deutschen Autobahnen aus. Auch die Grünen sind für ein Tempolimit. Nun meldet sich Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zu Wort.

Die Grünen wollen mit einem Tempolimit den Klimaschutz unterstützen. Sigmar Gabriel denkt dabei aber an die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Durch ein Tempolimit würden auch die Todesfälle und Unfallzahlen sinken, sagte der SPD-Chef der „Rheinischen Post“.

Die Autobahnen sollen nach Ramsauers Ansicht zu den sichersten Straßen gehören. Ramsauer sagte der „Rheinischen Post“, dass die meisten und auch schwersten Unfälle auf Landstraßen passieren würden und eben nicht auf der Autobahn. Außerdem gebe es bereits auf 40 Prozent der Autobahnstrecken Geschwindigkeitsbegrenzungen. 2012 zeigte die Unfallstatistik, dass die Unfälle mit Todesfolgen abnehmen (wir berichteten). Peter Ramsauer erhoffe sich von den Autofahrern vielmehr eine vernünftige und dem Umständen angepasste Fahrweise.

Doch die Kritik an den Tempolimit-Diskussionen kommt nicht nur aus den Regierungskreisen. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück soll gegen den Vorschlag aus den eigenen Reihen sein.

Die Debatte ist nicht neu. Meistens wird vor den Bundestagswahlen wieder einmal über eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen gesprochen. Was halten Sie vom Tempolimit? Wir freuen uns auf Ihre Beiträge.

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Heuschnupfen! Allergiker müssen nun besonders vorsichtig sein.

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Die Birkenpollen sollen besonders aggressiv sein. Tränende Augen und Nießattacken können während des Autofahrens gefährlich sein. Gegen die Allergie gibt es Medikamente. Doch auch die können es in sich haben.

Wer von seiner Allergie im Frühjahr besonders geplagt ist, sollte sich mit Bedacht ins Auto setzen. Auch, wenn das Wetter dazu einlädt, empfehlen wir Ihnen die Fenster oder Schiebedächer geschlossen zu halten. In manchen Fällen empfiehlt es sich auch die Lüftung auf Umluft einzustellen. Fährt der Allergiker z. B. durch eine Birkenallee, sollte möglichst wenig von der Außenluft nach innen gelangen.

Der ADAC hat es ausgerechnet. Ein kräftiger Nießer bei Tempo fünfzig, bedeuten 14 Meter „blinde Fahrt“. Das ist eine Menge. Verursacht man jetzt einen Unfall, kann das dramatische Folgen haben. Natürlich gibt es Medikamente, die helfen können. Allerdings haben es die Antihistaminika in sich. Oft machen die Medikament müde und beeinflussen so das Fahrverhalten.

Grundsätzlich sollte man beim Autofahren immer die Nebenwirkungen der Medikamente beachten. Das Fahren „unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen“  ist eine Straftat. Befragen Sie immer Ihren Arzt oder Apotheker nach Neben- und Wechselwirkungen.

Die beeinträchtigenden Stoffe können in einer Art Drogentest nachgewiesen werden. Wird der Fahrer von der Polizei angehalten und vermittelt den Eindruck nicht „ganz da“ zu sein, kann so ein Test schnell durchgeführt werden. Lautet das Ergebnis, dass das Medikament den Fahrer stark einschränkte, können hohe Bußgelder, Führerscheinentzug und im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe die Folgen sein.

Sollte Ihre Allergie heftige Auswirkungen haben, empfiehlt es sich das Auto in dieser Zeit stehen zu lassen. Oft ziehen die Pollen vorüber und die Heuschnupfenzeit ist schnelle vorbei.

Wir wünschen allen allergiegeplagten Lesern gute Besserung.

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